
Christopher Cederskog am 30.07.09
Doch wer zu viel verdient, der muss Beiträge an die Renten- und Sozialversicherung zahlen. Wir informieren, was es zu beachten gibt, damit die Ferienarbeiter ihr Geld auch behalten dürfen.
Grundsätzlich müssen Schüler die gleichen Abgaben zahlen wie andere Angestellte, so die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. Doch wird von einer Beitragszahlung großzügig abgesehen, wenn der Nachwuchs nur die Sommerferien nutzt, um sein Taschengeld aufzubessern. Die Schüler üben dann nämlich nur eine kurzfristige Beschäftigung aus und diese ist beitragsfrei. Die Höhe der wöchentlichen Arbeitsstunden sowie der Vergütung spielen dabei keine Rolle. Jedoch darf die Beschäftigungszeit nicht länger als zwei Monate andauern bzw. fünfzig Arbeitstage im laufenden Jahr nicht überschreiten. Wer länger arbeiten möchte, hat durch einen 400-Euro-Job die Möglichkeit den Abgaben an die Sozialversicherung zu entgehen. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber als Pauschalbeträge entrichtet. Es besteht für Minijobber jedoch die Möglichkeit die Pflichtbeiträge zu zahlen und die Rentenversicherung aufzustocken.
Über das kostenlose Servicetelefon, zu erreichen unter 0800 1000 480 88, informiert die Deutsche Rentenversicherung alle Interessenten über Ferienjobs.